2024
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"Weltgebetstag" um 18:00 Uhr in der evang. Kirche in Bubenheim
23
44.3.2024
Öffentliche Gemeinderatssitzung ab 20:00 Uhr im Rathaus
55.3.2024
"Gedächtnistraining" Gisela Samstag ab 14:30 Uhr im DGH
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Ausschuss Landwirtschaft ab 20:00 Uhr im Rathaus (Sitzung fällt aus!!)
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"Lernreise durch die digitale Welt" 15:00-17:00 Uhr im DGH
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3. Senioren-Treff 2024 ab 15:00 Uhr im DGH
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"Osternachtsgottesdienst" um 06:30 Uhr in der evang. Kirche in Engelstadt
 

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Herzlich Willkommen auf den Webseiten der Ortsgemeinde Bubenheim in Rheinhessen!

Nutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses Bubenheim

Nutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses Bubenheim

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Bubenheim

Der Rat der Ortsgemeinde Bubenheim hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2004 folgende Regelung zur Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses getroffen:
 

§ 1 Allgemeines

Das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Bubenheim ist eine gemeindliche Einrichtung und Bestandteil des Gemeindevermögens. Es ist durch die Organe der Gemeinde pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten.

Im Rahmen dieser Verwaltung sollen die Dorfgemeinschaftsräume ausschließlich für Veranstaltungen der Gemeinde, der örtlichen Vereine, für kulturelle Zwecke, für die Jugendarbeit und für die Feuerwehr zur Verfügung stehen.

Die Benutzung der Dorfgemeinschaftsräume durch die Einwohner und Bürger der Ortsgemeinde Bubenheim für Familienfeiern wird ebenfalls zugelassen.

Eine Vermietung an ortsfremde Vereine und Personen ist nicht zulässig!
 

§ 2 Genehmigung

Die Genehmigung zur Nutzung der Dorfgemeinschaftsräume erteilt der Ortsbürgermeister
 

§ 3 Einrichtung des Dorfgemeinschaftshauses

Das Dorfgemeinschaftshaus wird voll möbliert und mit komplett eingerichtet Küche zur Bewirtung vorgehalten. Die Benutzer verpflichten sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und Räume und Inventar nach Benutzung so zurückzugeben, wie sie von der Gemeinde übergeben wurden.

Vor Inbetriebnahme hat der Benutzer die Gelegenheit das Inventarverzeichnis der Küche und Dorfgemeinschaftsräume einzusehen.


 § 4 Benutzungsentgeld

  1. Für die Nutzung der Dorfgemeinschaftsräume durch Privatpersonen wird eine pauschale
    Benutzungsgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben.

    (2) Die Dorfgemeinschaftsräume stehen den örtlichen Vereinen kostenlos zur Verfügung.
     

§ 5 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am 12. Mai 2004 in Kraft.

Es wird nochmal zum Schutz der Anwohner explizit auf die Nacht und Mittagsruhe hingewiesen! Ein Zuwiderhandeln kann zum Abbruch der Veranstaltung führen. Die Ortsgemeinde bedankt sich bei allen Nutzern für das entgegengebrachte Verständnis und wünschen einen angenehmen Aufenthalt im Dorfgemeinschaftshaus!



55270 Bubenheim, 12. Mai 2004